Medienkompetenz-Vermittlung braucht Förderung!

Auch in diesem Jahr stellt die Landesregierung voraussichtlich 150.000 Euro für Medienkompetenzprojekte von Vereinen, Schulen und Verbänden in Schleswig-Holstein zur Verfügung.
Der Offene Kanal Schleswig-Holstein (OKSH) verwaltet diese Landesmittel.

Planen Sie ein Projekt und haben noch Fragen zur Antragstellung oder zum Projekt selbst, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne beraten wir im Vorfeld zur Antragstellung.

Kontakt

Martina Linz

0431/ 64004 13
foerderung@oksh.de

Ab sofort können Anträge auf Förderung einer Maßnahme zur Vermittlung von Medienkompetenz beim Offenen Kanal Schleswig-Holstein gestellt werden. Bitte beachten Sie, dass Antragstellungen ausschließlich per email an foerderung@oksh.de entgegengenommen werden.
Eine Entscheidung über eine eventuelle Förderung fällt voraussichtlich bis Mitte April.

Die Rahmenbedingungen

  • Es gilt die Förderrichtlinie des OKSH, in der (insbesondere in § 2) auch steht, welche Art von Projekten gefördert werden können.
  • Wir freuen uns über kleine wie große Projektvorhaben – bei einer großen Anzahl kann es zu Teilbewilligungen kommen.
  • An Schulen können nur „außerunterrichtliche“ Vorhaben gefördert werden zum Beispiel Arbeitsgruppen, Projekte oder Schulsozialarbeits-Aktionen.
  • Der Antrag ist schlank gehalten und bedarf eines Anhangs mit einer genaueren Projektbeschreibung
  • Ein Muster einer Fördervereinbarung, die im Fall einer positiven Förderentscheidung abgeschlossen wird.

Ein gefördertes Projekt sollte nicht länger als 12 Monate dauern, muss aber spätestens zum 1. Dezember 2025 vollständig abgerechnet sein.

Anträge bitte per mail an foerderung@oksh.de

 

Wir freuen uns über zahlreiche lebendige Vorhaben und Ideen – nur Mut!