Medienarbeit bedeutet immer auch die Auseinandersetzung mit gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und rechtlichen Grundlagen. Für die Produktion von Sendungen im Offenen Kanal gelten neben dem OK-Gesetz und der OK-Nutzungssatzung einige praktische Spielregeln. Weiter gehende Regelungen finden sich in dem Urheberrechtsgesetz und dem Pressekodex.

Seit 2017 ist es möglich, über den OKSH Landesmittel für Medienprojekte zu erhalten. Informationen zur „OKSH-Förderrichtlinie für die Vermittlung von Medienkompetenz“ finden Sie hier.