Noch bis zum 11. Juni 2025 Antrag auf Förderung von Medienkompetenzprojekten stellen
Auch in diesem Jahr fördert die Landesregierung wieder Medienkompetenzprojekte von pädagogisch Tätigen in Kindertageseinrichtungen, Jugendzentren, der Jugendverbandsarbeit, der Schulsozialarbeit, der außerunterrichtlichen Medienarbeit, der Familien- oder Erwachsenenbildung, der Seniorenarbeit, Kommunen, freien Initiativen oder Vereinen finanziell. Der OKSH verwaltet die Landesmittel.
Ab sofort können Anträge auf Projektmittel noch bis zum 11. Juni 2025 gestellt werden.
Das Antragsformular und nähere Informationen zum Bewerbungsverfahren finden Sie auf www.foerderung.oksh.de.
Wer nicht weiß, ob ihre oder seine Idee förderfähig ist, kann den OKSH gerne kontaktieren entweder per mail an foerderung@oksh.de oder telefonisch unter 0431/ 6400 413.
Die Rahmenbedingungen
- Es gilt die Förderrichtlinie des OKSH, in der (insbesondere in § 2) auch steht, welche Art von Projekten gefördert werden können.
- Wir freuen uns über kleine wie große Projektvorhaben – bei einer großen Anzahl kann es zu Teilbewilligungen kommen.
- An Schulen können nur „außerunterrichtliche“ Vorhaben gefördert werden zum Beispiel Arbeitsgruppen, Projekte oder Schulsozialarbeits-Aktionen.
- Der Antrag ist ausschließlich online an foerderung@oksh.de einzureichen und bedarf eines Anhangs mit einer genaueren Projektbeschreibung
- Für den Fall, dass es zu einer positiven Förderentscheidung kommt, bieten wir Ihnen einen Fördervertrag an. Das Muster finden Sie hier.
- Ein gefördertes Projekt sollte nicht länger als 12 Monate dauern, muss aber spätestens zum 1. Dezember 2026 vollständig abgerechnet sein.
Wir freuen uns auf zahlreiche und hochwertige Anträge – in dem Wissen, dass durch die Begrenzung der Fördersumme auch in diesem Jahr nicht alle Vorhaben unterstützt, werden können.