OKSH legt Wahlprüfsteine für die Landtagswahl 2017 vor

Offener Kanal: Medien, Bildung, Minderheiten

Offener Kanal: Zivilgesellschaft in allen Medien

Deutschland entwickelt sich – wie andere Länder auch – immer weiter zu einer Mediengesellschaft. Sowohl dieses komplexe Konstrukt als auch der nicht minder komplexe Weg dorthin können nur mit der Mitwirkung der Zivilgesellschaft bei der Mediennutzung und der Mediengestaltung funktionieren.

/Der OKSH ist ein fester Bestandteil der Medienlandschaft Schleswig-Holstein. Als einzige Einrichtung bietet er allen Bürgerinnen und Bürgern uneingeschränkt einen Zugang zur aktiven Gestaltung von Beiträgen und Sendungen. In einer Zeit eines sich beschleunigenden technologischen, sozialen und kulturellen Wandels trägt der OKSH damit zur Partizipation der Zivilgesellschaft bei. Wegen der vielfältigen Möglichkeiten, die das OK-Gesetz bietet, sollte der OKSH weiter darin unterstützt werden, in diesem Rahmen auch künftig neue Schwerpunkte zu entwickeln./

Offener Kanal: TV, Radio und Internet

Prägendes Merkmal der Weiterentwicklung der Mediengesellschaft sind sowohl neue Angebote im Internet als auch deren Koexistenz mit unverändert nachge­fragten Angeboten von Radio und TV. Die Gleichzeitigkeit von Radio, TV und Internet stellt auch die Verbraucherkompetenz und die kreativen Fähigkeiten der Zivilgesellschaft vor andauernde, neue Herausforderungen.

/Allein im OKSH bietet sich die Chance, Medien unterschiedlich und konvergent gleichzeitig zu erfahren. Hierzu zählen auch weiterhin die Verbreitungswege UKW-Radio und Kabel-TV. Dieses gilt auch für die in unserem vielsprachigen Land wichtige Verbreitung von Beiträgen in Minderheitensprachen./

Offener Kanal: Rahmen für Vieles gleichzeitig

Die Anforderungen an nicht-kommerzielle Medien ändern sich ständig. Nicht nur die Entwicklung neuer Angebote konvergenter Medien, sondern auch gesell­schaftliche, technische, wissenschaftliche oder politische Akzentverschiebungen finden statt.

/Das OK-Gesetz bietet einen dauerhaft flexiblen Rahmen für Aktivitäten von Bürgerinnen und Bürgern als Einzelne oder als Gruppe in den Medien. Neben diesen Bürgerbeiträgen sind Bürgerinnen und Bürger auch Ausübende thematisch speziellerer Vorhaben. Angebote der Aus- und Fortbildung von Medien­schaffenden, insbesondere aber Pädagoginnen und Pädagogen, sind ebenso möglich wie Lokalfunk, Campus- und Schulmedien oder Veranstaltungsdokumentationen, um nur einige zu nennen./

Offener Kanal: Digital Leben

Zum digitalen Leben insbesondere der Kinder und Jugendlichen gehört eine Vielzahl von Kompetenzen. Neben der Fähigkeit, den Wahrheitsgehalt und die Bedeutung von Informationen richtig einordnen zu können, geht es auch darum, ob und wer von der Verbreitung einer Information profitiert. Aber auch produktiv-kreative Kompetenzen und das Wissen, welches Angebot man sich leisten kann oder nicht, sind wichtig.

/Zur nachhaltigen Vermittlung von Medienkompetenz bedarf es der Einführung eines persönlichen MediaLogbuchs, das sich an die Portfolio-Methode anlehnt, für alle Schülerinnen und Schüler noch zu definierender Klassenstufen. Dokumentierbare Kompetenzen können (auch online) sowohl von Schulen, als auch von außerschulischer Jugend­hilfe und Jugendarbeit vermittelt, aber auch individuell ausgestaltet werden. Das MediaLogbuch gilt landesweit und ist ein verbindlicher Kompetenznachweis für ausbildende Betriebe, Hochschulen etc./

Digital lernen

Die unterrichtliche Nutzung von Smartphones wird als Teil einer BYOD (bring your own device)-Strategie zumindest ab der 5. Klasse in wenigen Jahrengelebter Schul­alltag sein. Z.B. ist schulinterne Kommunikation über Smartphones gut möglich: Lern­gruppen arbeiten an gemein­samen Dokumenten (Etherpads), veröffentlichen Prä­sen­tationen, der Schüler-Schule-Austausch, ob fachlich oder organi­satorisch, wird schnell, datensicher und nachvollziehbar gestaltet. Konzepte wie der „flipped class­room“ werden durch mobile Endgeräte nahtlos in den schulischen Ablauf integriert.

/Es bedarf für digitalen BYOD-Unterricht einer landesweiten Klärung bzw. Definition der rechtlichen und technischen Rahmen­bedingungen sowie der Entwicklung von Unterrichtskonzepten./

Digital arbeiten

Die Digitalisierung der unterschiedlichsten Arbeitsplätze ist unausweichlich. Um so wichtiger ist es, darauf vorzubereiten, am Arbeitsplatz entscheiden zu können, welche Auswirkungen digitale Arbeitsabläufe oder Arbeitsergebnisse haben können und dann diese Folgen im Auge zu behalten. Ein besonderes Augenmerk gilt dem Schutz der durch die Arbeit generierten oder erhobenen Daten.

/Beim digitalen Lernen spielen die übergeordneten Merkmale digitalen Arbeitens (z.B. Folgeabschätzung, Datenschutz) eine wichtige Rolle./