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GenresZum Medienpreis Schleswig-Holstein können Arbeiten eingereicht werden, die in kreativer Form digital bearbeitet wurden. SchülerMedienPreis SH: Dr. Hans Hoch-Preis für Medienkunst: Die Bewerbungsunterlagen, die auch eine Erklärung über die Inhaberschaft der Urheber und Nutzungsrechte enthalten, stehen auch unter www.mpsh.de/download/erklärung.pdf zur Verfügung. |
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ProduktionenZum Medienpreis Schleswig-Holstein können bei Multimedia/nicht linearen Produktionen bis zu 20 Seiten bzw. Dateien in die Bewertung einbezogen werden. Bei linearen Produktionen werden nur Werke mit einer Länge von bis zu fünf Minuten bewertet, unabhängig davon, ob sie als Einzelwerk eingereicht werden oder Teil einer Multimediaproduktion sind. |
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FormateFür den Medienpreis Schleswig-Holstein können Arbeiten mit folgenden Formaten eingereicht werden: Multimedia: DVD, CD-ROM, Webadresse Video: DVD, DV CAM, DV, S-VHS |
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TeilnahmebedingungenTeilnehmerinnen und TeilnehmerUm den Medienpreis Schleswig-Holstein können sich junge Medienschaffende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein bewerben. Dr. Hans Hoch-Preis für Medienkunst: SchülerMedienPreis SH: Bei Produktionen, die z.B. an Schulen oder in Jugendtreffs entstanden sind, sollen sowohl die Projektbetreuenden als auch die gestaltenden Jugendlichen genannt werden. |
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RechtsfragenGemeinsam mit ihrem Werk reichen die Teilnehmenden das Bewerbungsformular ein, das auch eine Erklärung über die Inhaberschaft der Urheber- und Nutzungsrechte enthält.
Unter www.mpsh.de/download/erklärung.pdf steht diese Erklärung zur Verfügung. Minderjährige müssen mit der Anmeldung von ihrem gesetzlichen Vertreter sowohl eine schriftliche Einwilligung als auch die "Erklärung" vorlegen. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. |
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TermineDer Medienpreis Schleswig-Holstein wird am 28. Februar 2012 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Neumünster verliehen. Die Bewerbungsfrist für die Preisvergabe endet am 30. Januar 2012. Bis zu diesem Termin sind sowohl die vollständigen Bewerbungsunterlagen ("Anmeldung / Erklärung", s. o.) als auch das angemeldete Werk vorzulegen. |
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