Medienpreis Schleswig-Holstein

Teilnahme    

 

Genres

Zum Medienpreis Schleswig-Holstein können Arbeiten eingereicht werden, die in kreativer Form digital bearbeitet wurden.

SchülerMedienPreis SH:
Multimediaproduktionen wie Flashanimationen, Webauftritte oder interaktive DVDs/CD-ROMs, Kurzfilme, Videoclips, Kurzdokumentationen oder Trickfilme. 

Dr. Hans Hoch-Preis für Medienkunst:
Multimediaproduktionen wie Flashanimationen, Webauftritte oder interaktive DVDs/CD-ROMs, kurze Filme nur dann, wenn sie Teil einer solchen Multimediaproduktion sind.

Die Bewerbungsunterlagen, die auch eine Erklärung über die Inhaberschaft der Urheber und Nutzungsrechte enthalten, stehen auch unter www.mpsh.de/download/erklärung.pdf zur Verfügung.



Produktionen

Zum Medienpreis Schleswig-Holstein können bei Multimedia/nicht linearen Produktionen  bis zu 20 Seiten bzw. Dateien in die Bewertung einbezogen werden. Bei linearen Produktionen werden nur Werke mit einer Länge von bis zu fünf Minuten bewertet, unabhängig davon, ob sie als Einzelwerk eingereicht werden oder Teil einer Multimediaproduktion sind.

Pro Person können maximal zwei Beiträge eingereicht werden. Die Werke müssen im Jahr 2011 entstanden sein.



Formate

Für den Medienpreis Schleswig-Holstein können Arbeiten mit folgenden Formaten eingereicht werden:

Multimedia: DVD, CD-ROM, Webadresse

Video: DVD, DV CAM, DV, S-VHS



Teilnahmebedingungen

Teilnehmerinnen und Teilnehmer

Um den Medienpreis Schleswig-Holstein können sich junge Medienschaffende mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein bewerben.

Dr. Hans Hoch-Preis für Medienkunst:
bis zu einem Lebensalter von 30 Jahren (d.h. geboren nach dem 31.12.1980)

SchülerMedienPreis SH:
bis zu einem Lebensalter von 18 Jahren (d.h. geboren nach dem 31.12.1992).

Bei Produktionen, die z.B. an Schulen oder in Jugendtreffs entstanden sind, sollen sowohl die Projektbetreuenden als auch die gestaltenden Jugendlichen genannt werden.


Rechtsfragen

Gemeinsam mit ihrem Werk reichen die Teilnehmenden das Bewerbungsformular ein, das auch eine Erklärung über die Inhaberschaft der Urheber- und Nutzungsrechte enthält.
Mit ihr bestätigen die Wettbewerbsteilnehmer, dass sie

  • uneingeschränkt über die Urheber- und / oder Nutzungsrechte am zu Grunde liegenden Stoff und am eingereichten Werk verfügen,
  • sich damit einverstanden erklären, dass die prämierten Arbeiten im Rahmen der aktuellen TV-Berichterstattung in Ausschnitten von maximal zwei Minuten gezeigt werden und
  • damit einverstanden sind, dass die Preisgeber Kopien der prämierten Arbeiten anfertigen und im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit einsetzen.

Unter www.mpsh.de/download/erklärung.pdf steht diese Erklärung zur Verfügung. Minderjährige müssen mit der Anmeldung von ihrem gesetzlichen Vertreter sowohl eine schriftliche Einwilligung als auch die "Erklärung" vorlegen. Über die Preisvergabe entscheidet eine unabhängige Jury. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.



Termine

Der Medienpreis Schleswig-Holstein wird am 28. Februar 2012 um 19.00 Uhr in der Stadthalle Neumünster verliehen. Die Bewerbungsfrist für die Preisvergabe endet am 30. Januar 2012.

Bis zu diesem Termin sind sowohl die vollständigen Bewerbungsunterlagen ("Anmeldung / Erklärung", s. o.) als auch das angemeldete Werk vorzulegen.